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VG Saarlouis, 31.05.2000 - 1 K 236/98 |
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- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Saarlouis, 31.05.2000 - 1 K 236/98
Dieses informationelle Selbstbestimmungsrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 -1 BvR 206/83 u.a.-, BVerfGE 65, 1 = DVBl. 1984, 128 -Volkszählungsurteil-). - BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80
Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
Auszug aus VG Saarlouis, 31.05.2000 - 1 K 236/98
Diese Gebot zwingt den Gesetzgeber zwar nicht, Gesetzestatbestände stets mit genau erfassbaren Maßstäben zu umschreiben, sie sind aber so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1981 -2 BvL 4/80-, BVerfGE 59, 104). - BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 68.85
Universitätsklinik - Psychiatrische Abteilung - Patientenakten - …
Auszug aus VG Saarlouis, 31.05.2000 - 1 K 236/98
Der Gesundheitszustand eines Patienten und die seine Behandlung betreffenden Informationen unterliegen diesem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.1989 -3 C 68.85-, BVerwGE 82, 56). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1990 - 5 A 1974/89
Paralmentarischer Untersuchungsausschuß; Herausgabe von Beweismitteln ; …
Auszug aus VG Saarlouis, 31.05.2000 - 1 K 236/98
Die Strafprozessordnung sieht nämlich nicht vor, dass die Frage einer Herausgabepflicht schon vorab rechtlich verbindlich beantwortet wurde (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 06.04.1990 -5 A 1974/89-, NVwZ 1990, 1083).